Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 29. Juli 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen InquiPhren Reisen (nachfolgend "Veranstalter") und dem Kunden über Reiseleistungen, die der Veranstalter als Pauschalreise anbietet.
Veranstalter:
InquiPhren Reisen
Bahnhofstraße 45
09111 Chemnitz
Deutschland
Tel: +49 371 4562789
E-Mail: [email protected]
2. Vertragsabschluss
2.1 Anmeldung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder über die Website erfolgen.
2.2 Vertragsannahme
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form. Mit der Buchungsbestätigung oder der Zusendung des Sicherungsscheines spätestens jedoch mit der Annahme der Anzahlung nimmt der Veranstalter die Anmeldung an.
3. Zahlung
3.1 Anzahlung
Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
3.2 Restzahlung
Die Restzahlung des Reisepreises ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr nach § 651h BGB abgesagt werden kann.
3.3 Sicherungsschein
Der Veranstalter übergibt dem Kunden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss einen Sicherungsschein über die Absicherung der Kundengelder.
4. Leistungen
4.1 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen des Veranstalters ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Katalogs/Prospektes sowie den hierzu gehörigen Informationen für die konkret gebuchte Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorlagen.
4.2 Nicht enthaltene Leistungen
Nicht im Reisepreis eingeschlossen sind Leistungen, die nicht ausdrücklich als Leistung des Veranstalters ausgewiesen sind (z.B. Kurtaxe, Ausgaben für Verpflegung, soweit nicht eingeschlossen, Trinkgelder).
5. Änderungen und Stornierung durch den Kunden
5.1 Änderungswünsche
Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsabschluss bedürfen der Zustimmung des Veranstalters. Soweit solche Änderungen möglich und zumutbar sind, berechnet der Veranstalter eine Änderungsgebühr von 25 Euro pro Person und Änderung.
5.2 Rücktritt/Stornierung durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Es gelten folgende Stornierungsgebühren:
- Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
- 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt: 35% des Reisepreises
- 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
- 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
- Ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
6. Änderungen und Absage durch den Veranstalter
6.1 Preisänderungen
Der Veranstalter kann Preiserhöhungen nur dann verlangen, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die Erhöhung sich aus der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen ergibt.
6.2 Absage der Reise
Der Veranstalter kann die Reise absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich erschweren oder gefährden.
7. Haftung
7.1 Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
7.2 Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
8. Gewährleistung
Entspricht die Reise nicht der vereinbarten Beschaffenheit, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.
9. Verjährung
Ansprüche zur Minderung des Reisepreises oder auf Schadensersatz verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach hätte beendet werden sollen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Rechtswahl
Auf das gesamte Rechtsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
10.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Chemnitz, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
10.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.